# Begleitpersonen in den öffentlichen Krankenanstalten, Festsetzung der Gebühren

Verordnung der Landesregierung vom 3. Dezember 2002 über die Festsetzung der Gebühren für Begleitpersonen in den öffentlichen Krankenanstalten

Aufgrund des § 40a des Tiroler Krankenanstaltengesetzes, LGBl. Nr. 5/1958, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 89/2002, wird verordnet:

§ 1

Die Gebühren für Begleitpersonen in den öffentlichen Krankenanstalten werden wie folgt festgesetzt:

Unterbringungsgebühr

je Nächtigung einschließlich Frühstück 23,- Euro

Verpflegsgebühr

je Mittagessen 6,- Euro

je Abendessen 4,50 Euro

§ 2

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2003 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Festsetzung der Gebühren für Begleitpersonen in den öffentlichen Krankenanstalten Tirols, LGBl. Nr. 116/2001, außer Kraft.