# Errichtung des Tourismusverbandes Seefeld

Verordnung der Landesregierung vom 10. Dezember 2002 über die Errichtung des Tourismusverbandes Seefeld

Aufgrund des § 1 Abs. 2 lit. b, 3 und 4 des Tiroler Tourismusgesetzes 1991, LGBl. Nr. 24, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 106/2001, wird nach Anhören der Marktgemeinde Telfs und der Gemeinden Leutasch, Reith bei Seefeld, Scharnitz und Seefeld sowie der Tourismusverbände Leutasch, Reith bei Seefeld, Scharnitz, Seefeld und Telfs-Mösern verordnet:

§ 1

Für die Gebietsteile Mösern und Buchen der Marktgemeinde Telfs und das Gebiet der Gemeinden Leutasch, Reith bei Seefeld, Scharnitz und Seefeld wird ein Tourismusverband errichtet. Der Tourismusverband trägt den Namen "Seefeld" und hat seinen Sitz in Seefeld.

§ 2

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2003 in Kraft.

(2) Zugleich treten