# Kleinregion Wörgl und Umgebung, Änderung des Raumordnungsprogramms betreffend überörtliche Grünzonen

Verordnung der Landesregierung vom 21. Jänner 2003, mit der das Raumordnungsprogramm betreffend überörtliche Grünzonen für die Kleinregion Wörgl und Umgebung geändert wird

Aufgrund der §§ 7 Abs. 1 lit. a, 9 und 10 Abs. 2 und 3 in Verbindung mit § 106 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2001, LGBl. Nr. 93, wird verordnet:

Artikel I

Die Verordnung, mit der ein Entwicklungsprogramm betreffend überörtliche Grünzonen für die Kleinregion Wörgl und Umgebung erlassen wird, LGBl. Nr. 76/1994, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 47/2002, wird wie folgt geändert:

Die Anlage zu § 1 Abs. 2 wird in der Weise geändert, dass das Grundstück Nr. 1050/1 KG Kundl von der Festlegung als überörtliche Grünzone ausgenommen wird.

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.