# Geschwindigkeitsbeschränkung für Volders, Aufhebung des Punktes 1 der Verordnung der Bezirkshauptmannschaft durch den VfGH

Kundmachung der Landesregierung vom 1. April 2003 über die Aufhebung des Punktes 1 der Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck, mit dem eine Geschwindigkeitsbeschränkung für das gesamte Ortsgebiet von Volders verfügt wurde

Gemäß Art. 139 Abs. 5 des Bundes-Verfassungsgesetzes und § 2 Abs. 1 lit. j des Landes-Verlautbarungsgesetzes, LGBl. Nr. 8/1982, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 53/1989 wird kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 25. Februar 2003, V 73/02-6, Punkt 1 der Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 4. November 1993, Z 4-59/15- 8/93, mit dem für das gesamte Ortsgebiet von Volders eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 40 km/h verfügt wurde, als gesetzwidrig aufgehoben.