# Gesetz über den außerordentlichen Besitzfestigungsfonds, Aufhebung

Gesetz vom 5. Februar 2003, mit dem das Gesetz über den außerordentlichen Besitzfestigungsfonds aufgehoben wird

Der Landtag hat beschlossen:

§ 1

Aufhebung

(1) Das Gesetz über den außerordentlichen Besitzfestigungsfonds, LGBl. Nr. 24/1952, wird aufgehoben.

(2) Der Landeskulturfonds tritt in alle Rechte und Pflichten des außerordentlichen Besitzfestigungsfonds ein.

§ 2

In-Kraft-Treten

Dieses Gesetz tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.