# Tiroler Schulaufsichts-Ausführungsgesetz, Änderung

Gesetz vom 26. März 2003, mit dem das Tiroler Schulaufsichts-Ausführungsgesetz geändert wird

Der Landtag hat beschlossen:

Artikel I

Das Tiroler Schulaufsichts-Ausführungsgesetz, LGBl. Nr. 32/1963, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 53/1979 wird wie folgt geändert:

"(2) Die Vertretung der im § 1 lit. b Z. 2, 3, 4, 5 und 7 genannten Mitglieder richtet sich nach ihrer Vertretung im Amt."

"IV. Abschnitt

Schlussbestimmung

§ 21

In-Kraft-Treten

Dieses Gesetz tritt mit dem seiner Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft."

Artikel II

Dieses Gesetz tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.