# Baupolizei, Übertragung der Besorgung einzelner Angelegenheiten auf die örtlich zuständigen Bezirkshauptmannschaften, Änderung

Verordnung der Landesregierung vom 17. Juni 2003, mit der die Verordnung der Landesregierung betreffend die Übertragung der Besorgung einzelner Angelegenheiten auf dem Gebiet der örtlichen Baupolizei einiger Gemeinden Tirols auf die örtlich zuständigen Bezirkshauptmannschaften geändert wird

Aufgrund des § 19 Abs. 1 der Tiroler Gemeindeordnung 2001, LGBl. Nr. 36, wird auf Antrag der Gemeinde Fulpmes (Beschluss des Gemeinderates der Gemeinde Fulpmes vom 12. Mai 2003) verordnet:

Artikel I

Die Verordnung der Landesregierung, mit der die Besorgung einzelner Angelegenheiten auf dem Gebiet der örtlichen Baupolizei einiger Gemeinden Tirols auf die örtlich zuständigen Bezirkshauptmannschaften übertragen wird, LGBl. Nr. 18/1968, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 76/2002, wird wie folgt geändert:

In der lit. b des § 2 wird die Wortfolge "Fulpmes (Beschluss vom 1. Dezember 1966)" aufgehoben.

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.