# Schulsprengel für die öffentliche Sonderschule für schwerst- und mehrfachbehinderte Kinder Lienz, Festsetzung

Verordnung der Landesregierung vom 7. Oktober 2003 über die Festsetzung des Schulsprengels für die öffentliche Sonderschule für schwerst- und mehrfachbehinderte Kinder Lienz

Aufgrund des § 56 Abs. 1 in Verbindung mit den §§ 41 bis 43 des Tiroler Schulorganisationsgesetzes 1991, LGBl. Nr. 84, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 89/2002, wird nach Anhören des gesetzlichen Schulerhalters, der übrigen sprengelzugehörigen Gebietskörperschaften sowie der Bezirksschulräte Lienz und Spittal an der Drau verordnet:

§ 1

Für die öffentliche Sonderschule für schwerst- und mehrfachbehinderte Kinder Lienz wird folgender Schulsprengel festgesetzt:

§ 2

(1) Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Festsetzung des Schulsprengels für die öffentlichen Sonderschulen für schwerst- und mehrfachbehinderte Kinder in den politischen Bezirken Kitzbühel und Lienz, LGBl. Nr. 18/1990, hinsichtlich der öffentlichen Sonderschule für schwerst- und mehrfachbehinderte Kinder Lienz außer Kraft.