# Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Amlach und der Gemeinde Leisach, Genehmigung einer Änderung

Kundmachung der Landesregierung vom 9. September 2003 über die Genehmigung einer Änderung der Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Amlach und der Gemeinde Leisach

§ 1

Die Tiroler Landesregierung genehmigt gemäß § 6 Abs. 1 der Tiroler Gemeindeordnung 2001, LGBl. Nr. 36, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 43/2003, die übereinstimmenden Beschlüsse des Gemeinderates der Gemeinde Amlach vom 31. März 2003 und des Gemeinderates der Gemeinde Leisach vom 8. Mai 2003, mit denen folgende Änderung der Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Amlach und der Gemeinde Leisach vereinbart wurde:

Der neue Grenzverlauf in einem Teilabschnitt der Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Amlach und der Gemeinde Leisach wird ausgehend von dem in der bisherigen Grenze gelegenen Grenzpunkt Nr. 7441 durch den Grenzpunkt Nr. 7433 und den in der bisherigen Grenze gelegenen Grenzpunkt Nr. 2213 entsprechend der Vermessungsurkunde des Dipl.-Ing. Dr. Anton Avanzini vom 31. Jänner 2003, GZl. 6457, gebildet. Der Grenzverlauf zwischen den einzelnen Grenzpunkten ist geradlinig.

§ 2

Eine vermögensrechtliche Auseinandersetzung zwischen der Gemeinde Amlach und der Gemeinde Leisach aus dieser Grenzänderung findet nicht statt.

§ 3

Diese Grenzänderung tritt mit 1. Jänner 2004 in Wirksamkeit.