# Errichtung des Tourismusverbandes Reutte und Umgebung, Änderung der Verordnung

Verordnung der Landesregierung vom 9. Dezember 2003, mit der die Verordnung über die Errichtung des Tourismusverbandes Reutte und Umgebung geändert wird

Aufgrund des § 3 Abs. 1 des Tiroler Tourismusgesetzes 1991, LGBl. Nr. 24, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 106/2001, wird nach Anhören der Marktgemeinde Reutte, der Stadtgemeinde Vils und der Gemeinden Breitenwang, Ehenbichl, Höfen, Lechaschau, Musau, Pflach, Pinswang, Wängle und Weißenbach am Lech sowie der Tourismusverbände Ferienregion Reutte und Vils verordnet:

Artikel I

Die Verordnung über die Errichtung des Tourismusverbandes Reutte und Umgebung, LGBl. Nr. 19/1992, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 121/1998 wird wie folgt geändert:

"§ 1

Für das Gebiet der Marktgemeinde Reutte, der Stadtgemeinde Vils und der Gemeinden Breitenwang, Ehenbichl, Höfen, Lechaschau, Musau, Pflach, Pinswang, Wängle und Weißenbach am Lech wird ein Tourismusverband errichtet. Der Tourismusverband trägt den Namen "Ferienregion Reutte" und hat seinen Sitz in Reutte."

Artikel II

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2004 in Kraft.

(2) Zugleich tritt die Verordnung LGBl. Nr. 3/1950, soweit sie den Tourismusverband Vils betrifft, außer Kraft.