# Errichtung des Tourismusverbandes Hochpustertal

Verordnung der Landesregierung vom 9. Dezember 2003 über die Errichtung des Tourismusverbandes Hochpustertal

Aufgrund des § 1 Abs. 2 lit. b, 3 und 4 des Tiroler Tourismusgesetzes 1991, LGBl. Nr. 24, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 106/2001, wird nach Anhören der Marktgemeinde Sillian und der Gemeinden Abfaltersbach, Anras, Außervillgraten, Heinfels, Innervillgraten, Kartitsch, Obertilliach, Untertilliach und Strassen sowie der Tourismusverbände Hochpustertal, Innervillgraten, Kartitsch, Obertilliach - Untertilliach verordnet:

§ 1

Für das Gebiet der Marktgemeinde Sillian und der Gemeinden Abfaltersbach, Anras, Außervillgraten, Heinfels, Innervillgraten, Kartitsch, Obertilliach, Untertilliach und Strassen wird ein Tourismusverband errichtet. Der Tourismusverband trägt den Namen "Hochpustertal" und hat seinen Sitz in Sillian.

§ 2

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2004 in Kraft.

(2) Zugleich treten