# Tiroler Landesabgabenordnung, Änderung

Gesetz vom 18. November 2003, mit dem die Tiroler Landesabgabenordnung geändert wird

Der Landtag hat beschlossen:

Artikel I

Die Tiroler Landesabgabenordnung, LGBl. Nr. 34/1984, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 112/2001, wird wie folgt geändert:

§ 187a hat zu lauten:

"§ 187a

Ausschluss der Verrechnung, der Verwendung von Guthaben und der Rückzahlung von Selbstbemessungsabgaben, bescheidmäßige Vorschreibung

(1) Besteht bei Selbstbemessungsabgaben für die Abgabenbehörde aus europarechtlichen Gründen oder nach dem Ausspruch der Rechtswidrigkeit einer innerstaatlichen Norm die Verpflichtung,

(2) Kann der Nachweis im Sinne des Abs. 1 hinsichtlich einer gänzlich oder teilweise noch nicht entrichteten Abgabe erbracht werden, so hat die Abgabenbehörde diese in der entsprechenden Höhe mit gesondertem Bescheid vorzuschreiben."

Artikel II

§ 187a der Tiroler Landesabgabenordnung in der Fassung des Art. I dieses Gesetzes ist auf Abgabenschulden anzuwenden, die nach dem 1. Jänner 1995 entstanden sind.