# Anstaltsgebühren und die Hebammengebühr in den öffentlichen Krankenanstalten, Änderung der Verordnung

Verordnung der Landesregierung vom 27. Jänner 2004, mit der die Verordnung über die Anstaltsgebühren und die Hebammengebühr in den öffentlichen Krankenanstalten geändert wird

Aufgrund der §§ 41 und 42 des Tiroler Krankenanstaltengesetzes, LGBl. Nr. 5/1958, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 46/2003, wird verordnet:

Artikel I

Die Verordnung über die Anstaltsgebühren und die Hebammengebühr in den öffentlichen Krankenanstalten, LGBl. Nr. 114/2002, wird wie folgt geändert:

Der Abs. 2 des § 1 hat zu lauten:

"(2) Die Anstaltsgebühr nach Abs. 1 lit. a beträgt pro Pflegetag

Euro."

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. Februar 2004 in Kraft.