# Kleinregionen, Verordnung über die Festlegung

Verordnung der Landesregierung vom 16. Dezember 2003 über die Festlegung der Kleinregionen

Aufgrund des § 4 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2001, LGBl. Nr. 93, wird verordnet:

§ 1

Kleinregionen

(1) Das Landesgebiet wird in die in der Anlage angeführten Kleinregionen eingeteilt.

(2) Die Kleinregionen umfassen jeweils das Gebiet der ihnen zugehörigen Gemeinden.

§ 2

In-Kraft-Treten

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Kundmachung über die Festlegung der Planungsräume (Kleinregionen), Bote für Tirol Nr. 426/1981, außer Kraft.

Anlage zu § 1 Abs. 1

Kleinregionen im Bezirk Imst

Kleinregion im Bezirk Innsbruck-Stadt

Kleinregionen im Bezirk Kitzbühel

Kleinregionen im Bezirk Landeck

Kleinregionen im Bezirk Lienz

Kleinregionen im Bezirk Reutte

Kleinregionen im Bezirk Schwaz