# Erklärung von Belegstellen zu Bienen-Reinzuchtbelegstellen, Änderung der Verordnung

Verordnung der Landesregierung vom 17. Februar 2004, mit der die Verordnung über die Erklärung von Belegstellen zu Bienen-Reinzuchtbelegstellen geändert wird

Aufgrund des § 7 Abs. 1 des Tiroler Bienenwirtschaftsgesetzes, LGBl. Nr. 24/1980, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 89/2002, wird verordnet:

Artikel I

Die Verordnung über die Erklärung von Belegstellen zu Bienen-Reinzuchtbelegstellen, LGBl. Nr. 65/1981, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 67/2003, wird wie folgt geändert:

Im § 1 wird in der lit. e der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt und folgende Bestimmung als lit. f angefügt:

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.