# Zillertaler Höhenstraße, Erhöhung der Maut

Verordnung der Landesregierung vom 2. März 2004, mit der die Maut für die Benützung der Zillertaler Höhenstraße erhöht wird

Aufgrund des § 2 Abs. 4 des Gesetzes über die Einhebung einer Maut auf der Zillertaler Höhenstraße, LGBl. Nr. 37/1975, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 78/2001, wird verordnet:

§ 1

(1) Die Maut beträgt bei einmaliger Benützung für

Sitzplätzen einschließlich des Lenkersitzes 15,- Euro

(2) Die Maut beträgt bei Lösung einer

(3) Die Maut beträgt bei Lösung einer

Euro

§ 2

Diese Verordnung tritt mit 1. Mai 2004 in Kraft.