# Wohn- und Pflegeheim Imst und Umgebung, Genehmigung der Vereinbarung über die Bildung des Gemeindeverbandes

Verordnung der Landesregierung vom 14. September 2004, mit der die Vereinbarung über die Bildung des Gemeindeverbandes "Wohn- und Pflegeheim Imst und Umgebung" genehmigt wird

§ 1

Die Landesregierung genehmigt gemäß § 129 Abs. 3 der Tiroler Gemeindeordnung 2001, LGBl. Nr. 36, die Vereinbarung zwischen der Stadtgemeinde Imst und den Gemeinden Imsterberg, Karres, Karrösten, Mils und Tarrenz über die Bildung des Gemeindeverbandes "Wohn- und Pflegeheim Imst und Umgebung" zum Zweck,

§ 2

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.