# Verlauf der gemeinsamen Staatsgrenze; Verlautbarung des Vertrages zwischen Österreich und Deutschland im Bundesgesetzblatt

Kundmachung der Landesregierung vom 22. Oktober 2004 betreffend die Verlautbarung des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland vom 2. Juli 2001 über den Verlauf der gemeinsamen Staatsgrenze im Grenzabschnitt "Salzach" und in den Sektionen I und II des Grenzabschnittes "Scheibelberg-Bodensee" sowie in Teilen des Grenzabschnittes "Innwinkel" im Bundesgesetzblatt

Gemäß § 4 Abs. 2 des Landesverfassungsgesetzes über den Verlauf der Staatsgrenze bzw. Landesgrenze zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland in den Sektionen I und II des Grenzabschnittes "Scheibelberg-Bodensee", LGBl. Nr. 71/2002, wird kundgemacht:

Der Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland vom 2. Juli 2001 über den Verlauf der gemeinsamen Staatsgrenze im Grenzabschnitt "Salzach" und in den Sektionen I und II des Grenzabschnittes "Scheibelberg-Bodensee" sowie in Teilen des Grenzabschnittes "Innwinkel" wurde im BGBl. III Nr. 126/2004 verlautbart.