# Errichtung des Tourismusverbandes Kitzbühel mit Aurach und Reith, Änderung der Verordnung

Verordnung der Landesregierung vom 7. Dezember 2004, mit der die Verordnung über die Errichtung des Tourismusverbandes Kitzbühel mit Aurach und Reith geändert wird

Aufgrund des § 3 Abs. 1 des Tiroler Tourismusgesetzes 1991, LGBl. Nr. 24, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 106/2001, wird nach Anhören der Stadtgemeinde Kitzbühel und der Gemeinden Aurach bei Kitzbühel, Jochberg und Reith bei Kitzbühel sowie der Tourismusverbände Jochberg und Kitzbühel mit Aurach und Reith verordnet:

Artikel I

Die Verordnung über die Errichtung des Tourismusverbandes Kitzbühel mit Aurach und Reith, LGBl. Nr. 115/1998, wird wie folgt geändert:

"§ 1

Artikel II

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2005 in Kraft.

(2) Zugleich tritt die Verordnung LGBl. Nr. 39/1949, soweit sie den Tourismusverband Jochberg betrifft, außer Kraft.