# Anstaltsgebühren und die Hebammengebühr in den öffentlichen Krankenanstalten, Änderung der Verordnung

Verordnung der Landesregierung vom 14. Dezember 2004, mit der die Verordnung über die Anstaltsgebühren und die Hebammengebühr in den öffentlichen Krankenanstalten geändert wird

Aufgrund der §§ 41 und 42 des Tiroler Krankenanstaltengesetzes, LGBl. Nr. 5/1958, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 46/2003, wird verordnet:

Artikel I

Die Verordnung über die Anstaltsgebühren und die Hebammengebühr in den öffentlichen Krankenanstalten, LGBl. Nr. 114/2002, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 10/2004 wird wie folgt geändert:

Im Abs. 2 des § 1 wird in der lit. b der Betrag "98,- Euro" durch den Betrag "99,50 Euro" ersetzt.

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2005 in Kraft.