# Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Inzing und der Gemeinde Zirl, Genehmigung der Änderung

Kundmachung der Landesregierung vom 25. Jänner 2005 über die Genehmigung einer Änderung der Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Inzing und der Gemeinde Zirl

§ 1

Die Tiroler Landesregierung genehmigt gemäß § 6 Abs. 1 der Tiroler Gemeindeordnung 2001, LGBl. Nr. 36, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 43/2003 die übereinstimmenden Beschlüsse des Gemeinderates der Gemeinde Inzing vom 22. Dezember 2004 und des Gemeinderates der Gemeinde Zirl vom 15. Dezember 2004, mit denen folgende Änderung der Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Inzing und der Gemeinde Zirl vereinbart wurde:

Der neue Grenzverlauf in einem Teilabschnitt der Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Inzing und der Gemeinde Zirl wird durch die geradlinige Verbindung der Grenzpunkte 41229 - 18397 - 18398 gebildet.

§ 2

Eine vermögensrechtliche Auseinandersetzung zwischen den beteiligten Gemeinden Inzing und Zirl findet nicht statt.

§ 3

Diese Grenzänderung tritt mit 1. Jänner 2006 in Wirksamkeit.