# Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Axams und der Gemeinde Kematen, Genehmigung einer Änderung

Kundmachung der Landesregierung vom 25. Jänner 2005 über die Genehmigung einer Änderung der Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Axams und der Gemeinde Kematen

§ 1

Die Tiroler Landesregierung genehmigt gemäß § 6 Abs. 1 der Tiroler Gemeindeordnung 2001, LGBl. Nr. 36, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 43/2003 die übereinstimmenden Beschlüsse des Gemeinderates der Gemeinde Axams vom 20. Dezember 2004 und des Gemeinderates der Gemeinde Kematen vom 6. Dezember 2004, mit denen folgende Änderung der Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Axams und der Gemeinde Kematen vereinbart wurde:

Der neue Grenzverlauf in einem Teilabschnitt der Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Axams und der Gemeinde Kematen wird durch die geradlinige Verbindung der Grenzpunkte 3637 - 20545 - 20546 - 20547 - 20548 - 20549 - 20550 - 20551 - 20552 - 20553 - 3639 gebildet.

§ 2

Eine vermögensrechtliche Auseinandersetzung zwischen den beteiligten Gemeinden Axams und Kematen findet nicht statt.

§ 3

Diese Grenzänderung tritt mit 1. Jänner 2006 in Wirksamkeit.