# Abfallwirtschaftskonzept, Änderung

Verordnung der Landesregierung vom 8. März 2005, mit der das Abfallwirtschaftskonzept geändert wird

Aufgrund des § 5 des Tiroler Abfallwirtschaftsgesetzes, LGBl. Nr. 50/1990, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 44/2003, wird verordnet:

Artikel I

Die Verordnung der Landesregierung, mit der ein Abfallwirtschaftskonzept erlassen wird, LGBl. Nr. 1/1993, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 51/2004, wird wie folgt geändert:

"§ 8c

Standort für eine Behandlungsanlage für den Einzugsbereich 6

(1) Als Standort für eine Behandlungsanlage für Hausmüll und betriebliche Abfälle wird im Einzugsbereich 6 das Gst. Nr. 763/4, GB 85017 Lavant, festgelegt.

(2) Der nach der Behandlung verbleibende, nicht verwertbare Restmüll ist auf die Deponie gemäß § 8 lit. g zu verbringen.

(3) Im Einzugsbereich 6 (Lienz) hat die Abfuhr des Hausmülls und der betrieblichen Abfälle bis zur Inbetriebnahme der im Abs. 1 standortmäßig festgelegten Abfallbehandlungsanlage zu der am Standort nach § 8 lit. g betriebenen Deponie zu erfolgen."

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.