# Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Bach und der Gemeinde Elbigenalp; Genehmigung der Änderung

Kundmachung der Landesregierung vom 12. April 2005 über die Genehmigung einer Änderung der Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Bach und der Gemeinde Elbigenalp

§ 1

Die Tiroler Landesregierung genehmigt gemäß § 6 Abs. 1 der Tiroler Gemeindeordnung 2001, LGBl. Nr. 36, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 43/2003 die übereinstimmenden Beschlüsse des Gemeinderates der Gemeinde Bach vom 21. Februar 2005 und des Gemeinderates der Gemeinde Elbigenalp vom 14. März 2005, mit denen folgende Änderung der Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Bach und der Gemeinde Elbigenalp vereinbart wurde:

Der neue Grenzverlauf in einem Teilabschnitt der Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Bach und der Gemeinde Elbigenalp wird durch die geradlinige Verbindung der Grenzpunkte 320, 9435 und 5426 entsprechend der Vermessungsurkunde des Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen VERMESSUNG GEO-GEM ZTG Neuner - Posch - Sollereder OEG, Lechaschau, vom 3. Dezember 2004, Geschäftszahl 1614/04, gebildet.

§ 2

Eine vermögensrechtliche Auseinandersetzung zwischen den beteiligten Gemeinden Bach und Elbigenalp findet nicht statt.

§ 3

Diese Grenzänderung tritt mit 1. Jänner 2006 in Wirksamkeit.