# Tiroler Patientenentschädigungsfonds-Gesetz, Änderung

Gesetz vom 9. März 2005, mit dem das Tiroler

Patientenentschädigungsfonds-Gesetz geändert wird

Der Landtag hat beschlossen:

Artikel I

Das Tiroler Patientenentschädigungsfonds-Gesetz, LGBl. Nr. 71/2001, wird wie folgt geändert:

"(1) Die Entschädigungskommission besteht aus:

"§ 10

Entschädigungsbeauftragter

Die Aufgaben des Entschädigungsbeauftragten werden von der Tiroler Patientenvertretung wahrgenommen."

3. Der Abs. 1 des § 11 hat zu lauten:

"(1) Der Entschädigungsbeauftragte hat die Anträge auf Gewährung einer Entschädigungsleistung zu prüfen und vom Träger der Krankenanstalt die zur Entscheidung über den Antrag notwendigen Informationen und Unterlagen zu beschaffen."

Artikel II

Dieses Gesetz tritt mit 1. Juli 2005 in Kraft.