# Baupolizei, Übertragung von Angelegenheiten auf die örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft; Änderung der Verordnung

Verordnung der Landesregierung vom 19. April 2005, mit der die Verordnung der Landesregierung betreffend die Übertragung der Besorgung einzelner Angelegenheiten auf dem Gebiet der örtlichen Baupolizei einiger Gemeinden Tirols auf die örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft geändert wird

Aufgrund des § 19 Abs. 1 der Tiroler Gemeindeordnung 2001, LGBl. Nr. 36, wird auf Antrag der Gemeinde Elbigenalp (Beschluss des Gemeinderates der Gemeinde Elbigenalp vom 14. März 2005) verordnet:

Artikel I

Die Verordnung der Landesregierung, mit der die Besorgung einzelner Angelegenheiten auf dem Gebiet der örtlichen Baupolizei einiger Gemeinden Tirols auf die örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft übertragen wird, LGBl. Nr. 18/1968, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 28/2005, wird wie folgt geändert:

In der lit. e des § 2 wird die Wortfolge "Elbigenalp (Beschluss vom 14. März 2005)" eingefügt.

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.