# Tiroler Landwirtschaftliche Lehrplanverordnung 2005

Verordnung der Landesregierung vom 28. Juni 2005, mit der die Lehrpläne für die land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen erlassen werden (Tiroler Landwirtschaftliche Lehrplanverordnung 2005)

Aufgrund der §§ 9 und 9a des Tiroler Landwirtschaftlichen Schulgesetzes 1988, LGBl. Nr. 34, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 81/1995 wird verordnet:

§ 1

Lehrpläne

(1) Für die land- und forstwirtschaftlichen Berufsschulen werden die im Folgenden bezeichneten Lehrpläne und gemeinsamen Lehrplanbestimmungen erlassen:

(2) Für die land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen werden die im Folgenden bezeichneten Lehrpläne und gemeinsamen Lehrplanbestimmungen erlassen:

§ 2

In-Kraft-Treten; Kundmachung

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. September 2005 in Kraft.

Gleichzeitig treten außer Kraft:

(2) Die Lehrpläne nach § 1 werden durch Auflegung zur öffentlichen Einsichtnahme bei der Abteilung Landwirtschaftliches Schulwesen, Jagd und Fischerei des Amtes der Tiroler Landesregierung sowie an den Landwirtschaftlichen Lehranstalten Imst, Lienz, Rotholz und St. Johann in Tirol-Weitau und den Fachschulen für Ländliche Hauswirtschaft Landeck/Perjen und Breitenwang verlautbart. Die Auflegung an der Schule hat durch den Schulleiter zu erfolgen.