# Reisegebührenverordnung

Verordnung der Landesregierung vom 8. November 2005 über die Festsetzung der Höhe des Kilometergeldes, der Tagesgebühr und der Nächtigungsgebühr (Reisegebührenverordnung)

Aufgrund der §§ 7 Abs. 4 und 8 Abs. 1 und 2 der Landesreisegebührenvorschrift, LGBL. Nr. 45/1996, wird verordnet:

§ 1

Das Kilometergeld beträgt je Fahrkilometer:

mit einem Hubraum bis 250 cm3 0,119 Euro,

Hubraum über 250 cm3 0,212 Euro,

dienstlich notwendig ist 0,045 Euro.

§ 2

(1) Die Tagesgebühr beträgt 26,4 Euro.

(2) Die Nächtigungsgebühr beträgt bei Reisen innerhalb Tirols 27,3 Euro und bei Reisen in andere Länder 36,4 Euro.

§ 3

(1) Diese Verordnung tritt mit 28. Oktober 2005 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Reisegebührenverordnung, LGBl. Nr. 98/2001, außer Kraft.