# Tierschutz im Allgemeinen und im Besonderen im außerlandwirtschaftlichen Bereich, Kündigung der Vereinbarung

Kundmachung des Landeshauptmannes vom 25. November 2005 betreffend die Kündigung der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zur Verbesserung des Tierschutzes im Allgemeinen und im Besonderen im außerlandwirtschaftlichen Bereich

Gemäß § 2 Abs. 1 lit. c des Landes-Verlautbarungsgesetzes, LGBl. Nr. 8/1982, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 53/1989 wird kundgemacht:

Das Land Tirol hat mit Schreiben des Landeshauptmannes vom 1. Dezember 2004, Präs. II-782/847, bei der Verbindungsstelle der Bundesländer eingelangt am 15. Dezember 2004, die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zur Verbesserung des Tierschutzes im Allgemeinen und im Besonderen im außerlandwirtschaftlichen Bereich, LGBl. Nr. 73/2000, gekündigt. Die Vereinbarung ist daher aufgrund ihres Art. 7 Abs. 2 für das Land Tirol am 16. Juni 2005 außer Kraft getreten.