# Änderung des Tiroler Verwaltungsabgabengesetzes

Gesetz vom 13. Oktober 2005, mit dem das Tiroler Verwaltungsabgabengesetz geändert wird

Der Landtag hat beschlossen:

Artikel I

Das Tiroler Verwaltungsabgabengesetz, LGBl. Nr. 24/ 1968, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 10/ 2001, wird wie folgt geändert:

"(3a) Weiters sind die durch die Folgen eines durch höhere Gewalt ausgelösten Notstandes, vor allem durch Katastrophenschäden (insbesondere Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden), veranlassten Amtshandlungen, die der Ersatzausstellung von Urkunden oder der Schadensfeststellung, Schadensabwicklung oder Schadensbereinigung dienen, von den Verwaltungsabgaben befreit."

Artikel II

Dieses Gesetz tritt mit 1. August 2005 in Kraft.