# Ausschreibung der Wahl des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck

Kundmachung der Landesregierung vom 20. Dezember 2005 über die Ausschreibung der Wahl des Gemeinderates der Landeshauptstadt

Innsbruck

Nach § 4 Abs. 1 der Innsbrucker Wahlordnung 1975, LGBl. Nr. 54, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 128/2003, wird die Wahl des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck auf

Sonntag, den 23. April 2006,

ausgeschrieben. Als Tag der Wahlausschreibung wird der 30. Jänner 2006 bestimmt.

Wahlberechtigt sind österreichische und, sofern sie einen schriftlichen Antrag auf Aufnahme in die Gemeindewählerevidenz für sonstige Unionsbürger gestellt haben bzw. stellen, sonstige Bürger der Europäischen Union, die spätestens am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben, in der Stadt ihren Hauptwohnsitz haben und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind.