# Aufhebung einer Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Untertilliach durch den Verfassungsgerichtshof

Kundmachung der Landesregierung vom 25. Jänner 2006 betreffend die Aufhebung einer Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Untertilliach durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 139 Abs. 5 des Bundes-Verfassungsgesetzes und § 2 Abs. 1 lit. j des Landes-Verlautbarungsgesetzes, LGBl. Nr. 8/1982, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 53/1989 wird kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 28. November 2005, V 72/05-10, die Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Untertilliach vom 25. Juli 2003, genehmigt mit Bescheid der Tiroler Landesregierung vom 8. September 2003, mit der der Flächenwidmungsplan geändert wurde, als gesetzwidrig aufgehoben.