# Genehmigung einer Änderung der Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Pill und der Gemeinde Weerberg

Kundmachung der Landesregierung vom 24. Jänner 2006 über die Genehmigung einer Änderung der Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Pill und der Gemeinde Weerberg

§ 1

Die Tiroler Landesregierung genehmigt gemäß § 6 Abs. 1 der Tiroler Gemeindeordnung 2001, LGBl. Nr. 36, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 90/2005, die übereinstimmenden Beschlüsse des Gemeinderates der Gemeinde Pill vom 27. Dezember 2005 und des Gemeinderates der Gemeinde Weerberg vom 17. Oktober 2005, mit denen folgende Änderung der Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Pill und der Gemeinde Weerberg vereinbart wurde:

Der neue Grenzverlauf in einem Teilabschnitt der Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Pill und der Gemeinde Weerberg wird ausgehend von dem in der bisherigen Grenze gelegenen Grenzpunkt Nr. 87006-11457 durch die Grenzpunkte Nr. 87006-1608, 87006-1609, 87006-1610 und den in der bisherigen Grenze gelegenen Grenzpunkt Nr. 87006-11458 entsprechend der Vermessungsurkunde des Dipl.-Ing. Christoph Kandler, Gilmstraße 5, der Weiser-Kandler ZT Gesellschaft OEG, 6130 Schwaz, vom 3. November 2005, GZl. 203/2005, gebildet. Der Grenzverlauf zwischen den einzelnen Grenzpunkten ist geradlinig.

§ 2

Eine vermögensrechtliche Auseinandersetzung zwischen der Gemeinde Pill und der Gemeinde Weerberg aus dieser Grenzänderung findet nicht statt.

§ 3

Diese Grenzänderung tritt mit 1. Jänner 2007 in Wirksamkeit.