# Tiroler Wohnbauförderungsverordnung, Änderung

Verordnung der Landesregierung vom 5. Dezember 2006, mit der die Tiroler Wohnbauförderungsverordnung geändert wird

Aufgrund des § 27 Abs. 1 lit. d des Tiroler Wohnbauförderungsgesetzes 1991, LGBl. Nr. 55, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 108/2001, wird nach Anhören des Wohnbauförderungsbeirates verordnet:

Artikel I

Die Tiroler Wohnbauförderungsverordnung, LGBl. Nr. 81/1991, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 69/2001, wird wie folgt geändert:

"(1) Die Bestimmungen dieses Abschnittes gelten für die Mietzinsbildung bei Wohnungen und Geschäftsräumen in Gebäuden, die nach dem Wohnbauförderungsgesetz 1968, BGBl. Nr. 280/1967, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. Nr. 692/1988, nach dem Wohnbauförderungsgesetz 1984, BGBl. Nr. 482, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 131/2001, oder nach dem Tiroler Wohnbauförderungsgesetz 1991 gefördert werden. Hiervon ausgenommen sind Wohnungen und Geschäftsräume, die von einer gemeinnützigen Bau- oder Verwaltungsvereinigung vermietet werden und für die die Bestimmungen des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes, BGBl. Nr. 139/1979, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 124/2006, gelten."

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2007 in Kraft.