# Einreihungsplan-Verordnung - ERP-V

Verordnung der Landesregierung vom 19. Dezember 2006 über die Zuordnung der Modellfunktionen und Modellstellen zu den ihrem Stellenwert entsprechenden Entlohnungsklassen und zu einer Funktionsgruppe (Einreihungsplan-Verordnung - ERP-V)

Aufgrund des § 39 Abs. 6 und 7 des Landes-Vertragsbedienstetengesetzes, LGBl. Nr. 2/2001, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 96/2006, wird verordnet:

§ 1

Einreihungsplan

Die in der Modellstellen-Verordnung, LGBl. Nr. 112/2006, festgelegten Modellfunktionen und Modellstellen werden in dem in der Anlage dargestellten Einreihungsplan zu den ihrem Stellenwert entsprechenden Entlohnungsklassen und zu einer Funktionsgruppe zugeordnet.

§ 2

In-Kraft-Treten

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2007 in Kraft.

Anlage

Einreihungsplan

Anlage nicht darstellbar

(siehe

http://www.tirol.gv.at/themen/politik/landesgesetzblatt)