# Geschäftseinteilung des Amtes der Tiroler Landesregierung, Änderung

Verordnung des Landeshauptmannes vom 19. Dezember 2006, mit der die Verordnung über die Geschäftseinteilung des Amtes der Tiroler Landesregierung geändert wird

Aufgrund des § 2 Abs. 4 und 5 des Bundesverfassungsgesetzes betreffend Grundsätze für die Einrichtung und Geschäftsführung der Ämter der Landesregierungen außer Wien, BGBl. Nr. 289/1925, und des Art. 58 Abs. 5 und 6 der Tiroler Landesordnung 1989, LGBl. Nr. 61/1988, wird mit Zustimmung der Landesregierung und, soweit hiebei Angelegenheiten der mittelbaren Bundesverwaltung berührt werden, mit Zustimmung der Bundesregierung verordnet:

Artikel I

Die Verordnung über die Geschäftseinteilung des Amtes der Tiroler Landesregierung, LGBl. Nr. 112/2005, wird wie folgt geändert:

Sachgebiet Seilbahnrecht: rechtliche Angelegenheiten des Seilbahnwesens.

Abteilung Verkehrsplanung: Verkehrsplanung; rechtliche und fachliche Angelegenheiten des schienengebundenen Eisenbahnwesens; Kraftfahrlinien; Angelegenheiten des öffentlichen Verkehrs und des grenzüberschreitenden Verkehrs; Verkehrsdatenerfassung.

Abteilung Agrarsenat-Landesgrundverkehrskommission:

Grundverkehrsrecht; Höferecht; Kanzleigeschäfte des Landesagrarsenats, der Landes-Grundverkehrskommission, der Landeshöfekommission und der Umlegungsoberbehörde; rechtliche Angelegenheiten des Almschutzes (II. Instanz)."

Sachgebiet Arbeitsmarktförderung: Arbeitnehmer- und Arbeitsmarktförderung.

Sachgebiet Wirtschaftsförderung:

Wirtschaftsförderungsprogramm; Raumordnungs-Schwerpunktprogramm; Geschäftsstelle des Tiroler Wirtschaftsförderungsfonds und der Tiroler Bürgschaftsgemeinschaft.

Sachgebiet Gewerberecht: Rechtliche Angelegenheiten des Gewerbes und der Industrie (Berufs- und Betriebsanlagenrecht), der Bäderhygiene, des Bergwesens, der Berufsausbildung, des (Dampf-)Kesselwesens, des Eich-, Vermessungs- und Punzierungswesens, des Emissionshandels, des Gelegenheitsverkehrs und der Güterbeförderung, des Industrieunfallwesens, der IPPC-Anlagen, des Konsumentenschutzes (insbesondere Produktsicherheits-, Preis- und Qualitätsklassenrecht), der Öffnungszeiten, der Sportwetten, der Umweltinspektion, des Umweltmanagements für Betriebsanlagen, der Ziviltechniker und der Wirtschaftstreuhänder.

Abteilung Bau- und Raumordnungsrecht: Rechtliche Angelegenheiten der örtlichen und der überörtlichen Raumordnung, des Baurechtes, des Heizungsanlagengesetzes, des Aufzugsgesetzes, des Fernwärmewesens und der Fernwärmeförderung, der Baulandumlegung, des Stadt- und Ortsbildschutzes und des Denkmalschutzes; Kanzleigeschäfte des Tiroler Bodenfonds.

Abteilung Tourismus: Angelegenheiten des Tiroler Tourismusgesetzes; rechtliche Angelegenheiten des Schischul- und Schibegleiterwesens und des Bergsportführerwesens, des Sports, der Privatzimmervermietung, des Campingwesens und der Tourismusstatistik; Aufenthaltsabgabe; Geschäftsstelle der Pisten- und Loipenschiedskommission; Aufsicht über den Tiroler Tourismusförderungsfonds.

Abteilung Raumordnung-Statistik: Fachliche Angelegenheiten der örtlichen und der überörtlichen Raumordnung einschließlich der Grundlagenarbeiten; Tiroler Raumordnungs-Informationssystem TIRIS, soweit es nicht in den Aufgabenbereich anderer Abteilungen fällt; Grundsatzfragen der Regionalpolitik, Erstellung und Koordination der Durchführung regionalwirtschaftlicher Programme; in die Landeszuständigkeit fallende Angelegenheiten der Verwaltung von EU-Regionalförderungsprogrammen, soweit sie nicht ausdrücklich anderen Abteilungen übertragen werden; Koordinationsstelle für Einrichtungen des Regionalmanagements; Kanzleigeschäfte der Raumordnungsorgane; Landesstatistik.

Abteilung Wohnbauförderung: Angelegenheiten der Förderung des Wohnbaus und der Wohnhaussanierung; Mietzins- und Annuitätenbeihilfen."

"Sachgebiet Schutzwasserwirtschaft und Gewässerökologie:

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.