# Festsetzung eines Zuschlages zum Systemnutzungstarif, Aufhebung der Verordnung

Verordnung des Landeshauptmannes vom 6. Februar 2007, mit der die Verordnung über die Festsetzung eines Zuschlages zum Systemnutzungstarif aufgehoben wird

Aufgrund des Elektrizitätswirtschafts- und - organisationsgesetzes, BGBl. I Nr. 143/1998, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 106/2006, wird verordnet:

Artikel I

Die Verordnung über die Festsetzung eines Zuschlages zum Systemnutzungstarif, LGBl. Nr. 105/2001, wird aufgehoben.

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.