# Tiroler Landesabgabenordnung, Änderung

Gesetz vom 7. Februar 2007, mit dem die Tiroler Landesabgabenordnung geändert wird

Der Landtag hat beschlossen:

Artikel I

Die Tiroler Landesabgabenordnung, LGBl. Nr. 34/1984, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 2/2004, wird wie folgt geändert:

Nach § 226 wird folgende Bestimmung als § 226a eingefügt:

"§ 226a

(1) Eine Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 226 ist auch dann zulässig, wenn dem das Verfahren abschließenden Bescheid die Auslegung einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zugrunde liegt, sich aus einer nachträglich ergangenen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes jedoch eine andere Auslegung seiner früheren Entscheidung ergibt und diese geänderte Auslegung einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte.

(2) Wird ein Verfahren nach Abs. 1 wieder aufgenommen, so kommt § 230 Abs. 2 dann nicht zur Anwendung, wenn sich die seit der Erlassung des früheren Bescheides eingetretene Änderung der Rechtsauslegung aus der nachträglich ergangenen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes ergibt."

Artikel II

§ 226a in der Fassung des Art. I dieses Gesetzes ist auf Abgabenschulden anzuwenden, die seit dem 1. Jänner 1995 entstanden sind.

Artikel III

Dieses Gesetz tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.