# Sanitätssprengel, Änderung der Verordnung über die Bildung

Verordnung der Landesregierung vom 22. Mai 2007, mit der die Verordnung über die Bildung der Sanitätssprengel geändert wird

Aufgrund des § 2 Abs. 3 des Gemeindesanitätsdienstgesetzes, LGBl. Nr. 33/1952, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 83/2003, wird nach Anhören der Gemeinden Wattens, Baumkirchen, Fritzens, Volders und Wattenberg sowie der Ärztekammer für Tirol verordnet:

Artikel I

Die Verordnung über die Bildung der Sanitätssprengel, LGBl. Nr. 49/1991, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 55/2003, wird wie folgt geändert:

In der Anlage wird in der laufenden Nummer 26 bei der Rubrik "Sitz des Sprengelarztes" das Wort "Volders" durch das Wort "Fritzens" ersetzt.

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.