# Übertragung einzelner Angelegenheiten der örtlichen Baupolizei auf die örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft, Änderung

Verordnung der Landesregierung vom 3. Juli 2007, mit der die Verordnung der Landesregierung betreffend die Übertragung der Besorgung einzelner Angelegenheiten auf dem Gebiet der örtlichen Baupolizei einiger Gemeinden Tirols auf die örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft geändert wird

Artikel I

Die Verordnung der Landesregierung, mit der die Besorgung einzelner Angelegenheiten auf dem Gebiet der örtlichen Baupolizei einiger Gemeinden Tirols auf die örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft übertragen wird, LGBl. Nr. 18/1968, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 69/2006, wird wie folgt geändert:

In der lit. f des § 2 wird die Wortfolge "Weerberg (Beschluss vom 11. Juni 2007)," eingefügt.

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.