# 37. Landesbeamtengesetz-Novelle

Gesetz vom 4. Juli 2007, mit dem das Landesbeamtengesetz 1998 geändert wird (37. Landesbeamtengesetz-Novelle)

Der Landtag hat beschlossen:

Artikel I

Das Landesbeamtengesetz 1998, LGBl. Nr. 65, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 63/2006, wird wie folgt geändert:

1. Die §§ 9 und 10 haben zu lauten:

"§ 9

Gehalt des Beamten der allgemeinen Verwaltung

Das Gehalt des Beamten der allgemeinen Verwaltung beträgt in Euro:

Tabelle nicht darstellbar

§ 10

Gehalt des Beamten in handwerklicher Verwendung

Das Gehalt des Beamten in handwerklicher Verwendung beträgt in Euro:

Tabelle nicht darstellbar

Artikel II

Die Landesreisegebührenvorschrift, LGBl. Nr. 45/1996, wird wie folgt geändert:

Im Abs. 5 des § 8 wird im ersten Satz die Wortfolge "bis zur doppelten Höhe" durch die Wortfolge "bis zur dreifachen Höhe" ersetzt.

Artikel III

(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2007 in Kraft, soweit im Abs. 2 nichts anderes bestimmt ist.

(2) Art. II tritt mit 1. September 2007 in Kraft.