# Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Kundl und Radfeld, Genehmigung einer Änderung

Kundmachung der Landesregierung vom 30. Oktober 2007 über die Genehmigung einer Änderung der Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Kundl und Radfeld

§ 1

Die Tiroler Landesregierung genehmigt gemäß § 6 Abs. 1 der Tiroler Gemeindeordnung 2001, LGBl. Nr. 36, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 90/2005, die übereinstimmenden Beschlüsse der Gemeinderäte der Gemeinden Kundl vom 22. März 2007 und Radfeld vom 31. Mai 2007, mit denen folgende Änderung der Gemeindegrenze zwischen diesen Gemeinden vereinbart wurde:

Der neue Grenzverlauf in einem Teilabschnitt der Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Kundl und der Gemeinde Radfeld wird ausgehend von dem in der bisherigen Grenze gelegenen Grenzpunkt Nr. 9210 über den Grenzpunkt Nr. 9211 zu dem in der bisherigen Grenze gelegenen Grenzpunkt Nr. 9212 gebildet.

Diese Grenzänderung erfolgt entsprechend dem Auszug aus der digitalen Katastralmappe des Vermessungsamtes Kufstein vom 23. Oktober 2003. Der Grenzverlauf zwischen den einzelnen Grenzpunkten ist geradlinig.

§ 2

Eine vermögensrechtliche Auseinandersetzung der betroffenen Gemeinden aus dieser Grenzänderung findet nicht statt.

§ 3

Diese Grenzänderung tritt mit 1. Jänner 2008 in Kraft.