# Tiroler Grundsicherungsverordnung, Änderung

Verordnung der Landesregierung vom 18. Dezember 2007, mit der die Tiroler Grundsicherungsverordnung geändert wird

Aufgrund des § 3 Abs. 6 des Tiroler Grundsicherungsgesetzes, LGBl. Nr. 20/2006, wird verordnet:

Artikel I

Die Tiroler Grundsicherungsverordnung, LGBl. Nr. 28/2006, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 116/2006 wird wie folgt geändert:

Alleinstehende sind Personen, die mit keinen unterhaltsberechtigten oder unterhaltsverpflichteten Angehörigen und mit keinem Lebensgefährten in Haushaltsgemeinschaft leben. Als Hauptunterstützte gelten Personen, die mit Ehegatten, mit Lebensgefährten oder sonst in Familiengemeinschaft mit unterhaltsberechtigten Angehörigen (Mitunterstützte) leben;"

Euro" ersetzt.

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2008 in Kraft.