# Landes-Verwaltungsabgabenverordnung 2007, Änderung

Verordnung der Landesregierung vom 4. März 2008, mit der die Landes-Verwaltungsabgabenverordnung 2007 geändert wird

Aufgrund des § 2 des Tiroler Verwaltungsabgabengesetzes, LGBl. Nr. 24/1968, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 94/2005, wird verordnet:

Artikel I

Die Landes-Verwaltungsabgabenverordnung 2007, LGBl. Nr. 30, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 62/2007, wird wie folgt geändert:

Im Abschnitt I. Staatsbürgerschaft der Anlage zu § 1 Abs. 1 hat die Tarifpost 16 zu lauten:

"16. Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises (§ 44

Abs. 1)

a) für Kinder, die zum Zeitpunkt der Antragstellung das zweite

Lebensjahr noch nicht vollendet haben frei

b) für sonstige Personen 11,– Euro".

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.