# Einreihungsplan-Verordnung 2008 – ERP-V 2008

Verordnung der Landesregierung vom 24. Juni 2008 über die Zuordnung der Modellfunktionen und Modellstellen zu den ihrem Stellenwert entsprechenden Entlohnungsklassen und zu einer Funktionsgruppe (Einreihungsplan-Verordnung 2008 – ERP-V 2008)

Aufgrund des § 39 Abs. 6 und 7 des Landes-Vertragsbedienstetengesetzes, LGBl. Nr. 2/2001, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 48/2007, wird verordnet:

§ 1

Einreihungsplan

Die in der Modellstellen-Verordnung, LGBl. Nr. 112/ 2006, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 45/2008, festgelegten Modellfunktionen und Modellstellen werden in dem in der Anlage dargestellten Einreihungsplan zu den ihrem Stellenwert entsprechenden Entlohnungsklassen und zu einer Funktionsgruppe zugeordnet.

§ 2

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit 1. September 2008 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Einreihungsplan-Verordnung – ERP-V, LGBl. Nr. 113/2006, außer Kraft.

Anlage (siehe pdf-Datei)