# Festsetzung der Gebühren für Begleitpersonen in den öffentlichen Krankenanstalten

Verordnung der Landesregierung vom 9. Dezember 2008 über die Festsetzung der Gebühren für Begleitpersonen in den öffentlichen Krankenanstalten

Aufgrund des § 40a des Tiroler Krankenanstaltengesetzes, LGBl. Nr. 5/1958, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 77/2008, wird verordnet:

§ 1

Die Gebühren für Begleitpersonen in den öffentlichen Krankenanstalten werden wie folgt festgesetzt:

Unterbringungsgebühr

je Nächtigung einschließlich Frühstück € 26,00

Verpflegsgebühr

je Mittagessen € 6,80

je Abendessen € 5,10

§ 2

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2009 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Festsetzung der Gebühren für Begleitpersonen in den öffentlichen Krankenanstalten, LGBl. Nr. 113/2002, außer Kraft.