# Übertragung von Angelegenheiten der Straßenpolizei auf die Bundespolizeidirektion Innsbruck, Änderung des Gesetzes

Gesetz vom 1. Juli 2009, mit dem das Gesetz, mit dem die Besorgung von Angelegenheiten der Straßenpolizei der Bundespolizeidirektion Innsbruck übertragen wird, geändert wird

Der Landtag hat beschlossen:

Artikel I

Das Gesetz, mit dem die Besorgung von Angelegenheiten der Straßenpolizei der Bundespolizeidirektion Innsbruck übertragen wird, LGBl. Nr. 28/1996, wird wie folgt geändert:

"(3) Verweisungen auf bundesrechtliche Vorschriften beziehen sich auf die im Folgenden jeweils angeführte Fassung:

Artikel II

Verwaltungsstrafverfahren wegen Verwaltungsübertretungen nach den §§ 8 Abs. 4, 9 Abs. 7, 23 bis 25 und 26a Abs. 3 StVO 1960 sowie nach der Kurzparkzonen-Überwachungsverordnung, die vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes begangen wurden, sind von der nach § 1 Abs. 1 lit. b in der bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes geltenden Fassung zuständigen Behörde durchzuführen.

Artikel III

Dieses Gesetz tritt mit 1.Oktober 2009 in Kraft.