# Genehmigung einer Änderung der Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Jerzens und St. Leonhard

Kundmachung der Landesregierung vom 22. Dezember 2009 über die Genehmigung einer Änderung der Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Jerzens und St. Leonhard

§ 1

Die Tiroler Landesregierung genehmigt gemäß § 6 Abs. 1 der Tiroler Gemeindeordnung 2001, LBGl. Nr. 36, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 90/2005, die übereinstimmenden Beschlüsse der Gemeinderäte der Gemeinden Jerzens vom 10. Dezember 2009 und St. Leonhard vom 15. Dezember 2009, mit denen folgende Änderung der Gemeindegrenze zwischen diesen Gemeinden vereinbart wurde:

Der neue Grenzverlauf in einem Teilabschnitt der Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Jerzens und der Gemeinde St. Leonhard wird ausgehend von dem in der bisherigen Grenze gelegenen Grenzpunkt Nummer 22380 über die Grenzpunkte Nummer 22381, 22382, 22383, 22384, 22385, 22386, 22355, 22356, 22357, 22379 zu dem in der bisherigen Grenze gelegenen Grenzpunkt Nummer 22341 gebildet.

Diese Grenzänderung erfolgt entsprechend der Vermessungsurkunde GZ. 56089/09 des Ziviltechnikers Dipl.-Ing. Roman Markowski, Eichenweg 42, 6460 Imst, vom 21. August 2009. Der Grenzverlauf zwischen den einzelnen Grenzpunkten ist geradlinig.

§ 2

Eine vermögensrechtliche Auseinandersetzung der betroffenen Gemeinden aus diesen Grenzänderungen findet nicht statt.

§ 3

Diese Grenzänderung tritt mit 1. Jänner 2010 in Kraft.