# Heimbeitragsverordnung, Änderung

Verordnung der Landesregierung vom 6. April 2010, mit der die Heimbeitragsverordnung geändert wird

Aufgrund des § 8 Abs. 3 des Tiroler Rehabilitationsgesetzes, LGBl. Nr. 58/1983, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 9/2010, wird verordnet:

Artikel I

Die Heimbeitragsverordnung, LGBl. Nr. 77/1983, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 16/1999, wird wie folgt geändert:

§ 1 hat zu lauten:

"§ 1

(1) Der Beitrag zu den Kosten für die Unterbringung von Kindern mit einer Behinderung in einem Heim wird wie folgt festgesetzt:

(2) Vom monatlichen Kostenbeitrag nach Abs. 1 sind für jeden Abwesenheitstag abzuziehen:

(3) Die interne Unterbringung ist die Unterbringung in einem Vollzeitinternat. Die externe Unterbringung ist die Unterbringung in einer Einrichtung mit Tagesbetreuung ohne Wohnmöglichkeit, die bei schulpflichtigen Kindern den Schulunterricht einschließt. Die externe Unterbringung ist halbtägig, wenn die Tagesbetreuung regelmäßig nur am Vormittag in Anspruch genommen wird."

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. Mai 2010 in Kraft.