# Gemeindebeamtengesetz 1970, Änderung

Gesetz vom 30. Juni 2010, mit dem das Gemeindebeamtengesetz 1970 geändert wird

Der Landtag hat beschlossen:

Artikel I

Das Gemeindebeamtengesetz 1970, LGBl. Nr. 9, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 14/2010, wird wie folgt geändert:

"§ 111

Verweisungen

(1) Soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, beziehen sich Verweisungen auf Landesgesetze auf die jeweils geltende Fassung.

(2) Soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, beziehen sich Verweisungen auf Bundesgesetze auf die im Folgenden jeweils angeführte Fassung:

Artikel II

Dieses Gesetz tritt mit 1. September 2010 in Kraft.